“Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn” ist jetzt gesetzlich geregelt
“Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn” ist jetzt gesetzlich geregelt von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Jan-Philipp Muche, Hameln, www.steuer-webinar.de Seit langem schwebt die Voraussetzung der “Zusätzlichkeit” für Zuwendungen an Arbeitnehmer wie ein Damoklesschwert über dem Lohnsteuerrecht. Zahlreiche Steuerbefreiungen werden nämlich nur gewährt, wenn die Leistung “zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn” erfolgt. Um…