Beteiligung des Fiskus bei der Sehhilfe - Lohnsteuerberatung Paderborn

Sehhilfe: Unter diesen Voraussetzungen beteiligt sich der Fiskus an Ihren Aufwendungen

Sehhil­fe: Unter diesen Voraus­set­zun­gen beteiligt sich der Fiskus an Ihren Aufwen­dun­gen Knapp 60 Prozent der Steuer­bürg­ern benöti­gen eine Sehhil­fe in Form von Brillen oder Kon­tak­tlin­sen. Das kann richtig ins Geld gehen. Eine Gle­icht­sicht­brille kann schnell im vier­stel­li­gen Bere­ich liegen. Die Hoff­nung, dass die Krankenkasse  die Kosten trägt, zer­schlägt sich oft. Dop­pelt ärg­er­lich: Da sich die…