Kanalsanierung: Wann der BFH von Erhaltungsaufwand ausgeht
Kanalsanierung: Wann der BFH von Erhaltungsaufwand ausgeht Aufwendungen für die Instandsetzung einer vorhandenen und funktionsfähigen Kanalisation sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung sofort abziehbar. Das gilt nach Auffassung des BFH sogar dann, wenn die Sanierung Voraussetzung für die Nutzung des Grundstücks ist. Quelle: WISO SSP 03/2020 Jetzt Kontakt aufnehmen