Kosten des Erststudiums: BVerfG begräbt Hoffnungen der Studenten auf Werbungskostenabzug
Kosten des Erststudiums: BVerfG begräbt Hoffnungen der Studenten auf Werbungskostenabzug Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium nur als Sonderausgaben (und nicht als Werbungskosten) abzugsfähig sind, steht mit dem Grundgesetz in Einklang. Der Gesetzgeber durfte Aufwendungen für ein Erststudium als privat (mit-)veranlasst qualifizieren und den Sonderausgaben zuordnen. Denn die Erstausbildung oder das…