Pauschalierung bei kurzfristig Beschäftigten: Seit 01.01.2020 gelten neue Verdienstgrenzen
Pauschalierung bei kurzfristig Beschäftigten: Seit 01.01.2020 gelten neue Verdienstgrenzen Für Arbeitnehmer, die eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, sind zum 01.01.2020 die Verdienstgrenzen für die Pauschalbesteuerung angehoben worden. Der durchschnittliche Verdienst pro Arbeitstag liegt seit dem Jahreswechsel bei maximal 120 Euro (bisher: 72 Euro). Der durchschnittliche Stundenverdienst Stundenverdienst liegt seit 01.01.2020 bei maximal 15 Euro (bisher: 12 Euro). Quelle:…