“Zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn”: BFH legt Merkmal jetzt steuerzahlerfreundlich aus
“Zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn”: BFH legt Merkmal jetzt steuerzahlerfreundlich aus Der BFH hat das Merkmal „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ in drei Urteilen neu definiert und damit seine Rechtsprechung geändert, und zwar zum Wohle der Arbeitgeber und ‑nehmer. Quelle: WISO SSP 12/2019 Jetzt Kontakt aufnehmen