"Zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn": BFH legt Merkmal jetzt steuerzahlerfreundlich aus

“Zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn”: BFH legt Merkmal jetzt steuerzahlerfreundlich aus

“Zusät­zlich zum geschulde­ten Arbeit­slohn”: BFH legt Merk­mal jet­zt steuerzahler­fre­undlich aus Der BFH hat das Merk­mal „zusät­zlich zum ohne­hin geschulde­ten Arbeit­slohn“ in drei Urteilen neu definiert und damit seine Recht­sprechung geän­dert, und zwar zum Wohle der Arbeit­ge­ber und ‑nehmer. Quelle: WISO SSP 12/2019   Jet­zt Kon­takt aufnehmen