Doppelte Haushaltsführung: Kosten für Hausrat fallen nicht unter die 1.000-Euro-Grenze
Doppelte Haushaltsführung: Kosten für Hausrat fallen nicht unter die 1.000-Euro-Grenze Seit dem 01.01.2014 dürfen Sie bei einer doppelten Haushaltsführung für Unterkunftskosten nur noch maximal 1.000 Euro im Monat als Werbungskosten ansetzen. Zu diesen Unterkunftskosten rechnet das BMF auch die Kosten für Einrichtung und Hausrat. Zu Unrecht, wie der BFH jetzt klargestellt hat. Solche Kosten sind…