Unterhaltsleistungen ins Ausland

Muster­prozess beim BFH lässt auf höheren Abzug hof­fen Unter­stützen Sie Eltern oder Kinder, die im Aus­land leben, kön­nen Sie die Zahlun­gen unter gewis­sen Voraus­set­zun­gen als außergewöhn­liche Belas­tung gel­tend machen. Auf den Abzugs­be­trag ungün­stig aus­gewirkt hat es sich bish­er, wen Sie das Geld in einem Ein­mal­be­trag am Ende des Jahres über­wiesen haben. Ein Urteil des FG