Musterprozess beim BFH lässt auf höheren Abzug hoffen
Unterstützen Sie Eltern oder Kinder, die im Ausland leben, können Sie die Zahlungen unter gewissen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Auf den Abzugsbetrag ungünstig ausgewirkt hat es sich bisher, wen Sie das Geld in einem Einmalbetrag am Ende des Jahres überwiesen haben. Ein Urteil des FG Nürnberg, das aber noch der Bestätigung durch den BFH harrt, macht hier Hoffnung auf Besserung.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 11/2016