Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland sind auch dann als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG abziehbar, wenn Bargeld durch Geldboten übergeben wurde. Voraussetzung ist für das FG Baden-Württemberg aber, dass Sie durch Zeugen belegen können, dass das Geld tatsächlich übergeben wurde.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 04/2016