Zur Frage, ob die unterbliebene Eintragung der Beendigung der Kirchensteuerpflicht zu einer offenbaren Unrichtigkeit führen kann

Zur Frage, ob die unterbliebene Ein­tra­gung der Beendi­gung der Kirchen­s­teuerpflicht zu ein­er offen­baren Unrichtigkeit führen kann Finanzgericht Mün­ster, Urteil vom 18. Dezem­ber 2023 – 4 K 2333/21 Ki Aus dem Wort­laut des § 129 Satz 1 AO leit­et der Bun­des­fi­nanzhof in ständi­ger Recht­sprechung ab, dass es genügt, wenn sich die Unrichtigkeit bei Offen­le­gung des aktenkundigen…