BFH: Fettabsaugung bei Lipödem ist steuerlich abziehbar
BFH: Fettabsaugung bei Lipödem ist steuerlich abziehbar Aufwendungen für eine operative Fettabsaugung (Liposuktion) sind ab dem Jahr 2016 als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen – und zwar ohne Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Das hat der BFH klargestellt Quelle: WISO SSP 08/23