BFH: Fettabsaugung bei Lipödem ist steuerlich abziehbar

BFH: Fet­tab­saugung bei Lipö­dem ist steuer­lich abziehbar Aufwen­dun­gen für eine oper­a­tive Fet­tab­saugung (Lipo­suk­tion) sind ab dem Jahr 2016 als außergewöhn­liche Belas­tung zu berück­sichti­gen – und zwar ohne Vor­lage eines amt­särztlichen Gutacht­ens oder ein­er ärztlichen Bescheini­gung eines Medi­zinis­chen Dien­stes der Kranken­ver­sicherung. Das hat der BFH klargestellt Quelle: WISO SSP 08/23