Überlassung von Fahrrad-Zubehör an Mitarbeiter: OFD Frankfurt am Main benennt Steuerdetails
Überlassung von Fahrrad-Zubehör an Mitarbeiter: OFD Frankfurt am Main benennt Steuerdetails Überlässt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn ein (Elektro-) Fahrrad zur privaten Nutzung, ist dieser geldwerte Vorteil grundsätzlich nach § 3 Nr. 37 EstG steuerfrei. Doch was gilt steuerlich, wenn Sie auch Fahrradzubehör überlassen? Die Antwort auf diese Frage liefert die OFD…