Das sind dir Abzugsspielregeln für die Zweitwohnung

Das sind dir Abzugsspiel­regeln für die Zweit­woh­nung Liegt eine beru­flich ver­an­lasste dop­pelte Haushalts­führung vor, kön­nen Sie neben Fahrtkosten, Verpfle­gungsmehraufwen­dun­gen und Umzugskosten auch die nachgewiese­nen Kosten für die im Inland belegten Zweit­woh­nung bis zu 1.000 Euro monatlich als Wer­bungskosten abset­zen. Als Zweit­woh­nung gilt nicht nur eine Miet­woh­nung, son­dern auch ein Hotelz­im­mer, ein möbliertes Zim­mer oder eine…