Ab 2024 gelten viel höhere Einkommensteuergrenzen

Ab 2024 gel­ten viel höhere Einkom­men­steuer­gren­zen  Damit das Finan­zamt die Arbeit­nehmer-Sparzu­lage fest­set­zt, ist eine feste Einkom­men­steuer­gren­ze einzuhal­ten. Deshalb durfte das Einkom­men für die Arbeit­nehmer-Sparzu­lage in der Vari­ante 1 (Baus­parverträge etc.) bis 2023 max­i­mal 17.900 Euro bzw. bei Ehe­gat­ten 35.800 Euro nicht über­steigen.  Bei der Vari­ante 2 (Pro­duk­tivkap­i­tal, z.B. Aktien) lag die Gren­ze bei einem Einkommen…