Ab 2024 gelten viel höhere Einkommensteuergrenzen
Ab 2024 gelten viel höhere Einkommensteuergrenzen Damit das Finanzamt die Arbeitnehmer-Sparzulage festsetzt, ist eine feste Einkommensteuergrenze einzuhalten. Deshalb durfte das Einkommen für die Arbeitnehmer-Sparzulage in der Variante 1 (Bausparverträge etc.) bis 2023 maximal 17.900 Euro bzw. bei Ehegatten 35.800 Euro nicht übersteigen. Bei der Variante 2 (Produktivkapital, z.B. Aktien) lag die Grenze bei einem Einkommen…