BFH-Urteil: Steuerzahler können nicht ausgezahlte EPP durch Abgabe der Est-Erklärung 2022 geltend machen

BFH-Urteil: Steuerzahler kön­nen nicht aus­gezahlte EPP durch Abgabe der Est-Erk­lärung 2022 gel­tend machen Hat ein Arbeit­ge­ber einem Arbeit­nehmer die Energiepreis­pauschale (EPP) nicht aus­gezahlt, kann der Arbeit­nehmer diese im Rah­men der Einkom­men­steuerver­an­la­gung für das Jahr 2022 gel­tend machen. Und wenn das Finan­zamt der Fest­set­zung der EPP im Ver­an­la­gungsver­fahren nicht nachkommt, kann der Steuerzahler sie nach Durchführung…