Rentenbesteuerung

 Rentenbesteuerung Reduzierung Prozentsatz § 22 Nr. 1 S. 3 EStG Wach­s­tum­schan­cenge­setz Ab 2023 soll der Anstieg des Besteuerungsan­teils für jeden neuen Rentenein­tritts­jahrgang auf einen hal­ben Prozent­punkt jährlich reduziert wer­den. Für die Kohorte 2023 würde der maßge­bliche Besteuerungsan­teil anstatt 83 Prozent dann nur noch 82,5 Prozent betra­gen. “Quelle: WISO SSP 01/2024”