Privates Veräußerungsgeschäft

Pri­vates Veräußerungs­geschäft Anhebung Frei­gren­ze § 23 Abs. 3 S. 5 EStG Wach­s­tum­schan­cenge­setz Gewinne aus pri­vat­en Veräußerungs­geschäften bleiben steuer­frei, wenn der im Kalen­der­jahr erzielte Gesamt­gewinn weniger als 600 Euro beträgt (Frei­gren­ze). Diese Frei­gren­ze soll auf 1.000 Euro erhöht wer­den. “Quelle: WISO SSP 01/2024”