Private E‑Kfz-Nutzung
Private E‑Kfz-Nutzung Erhöhung Höchstbetrag Wachstumschancengesetz Bei der Ermittlung der privaten Nutzung eines betrieblichen, rein elektronischen Kfz darf für die Ein-Prozent-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 EStG) und für die Fahrtenbuchmethode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4) nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) bzw. der Anschaffungskosten oder vergleichbarer Aufwendungen angesetzt werden.…