Vermietung und Verpachtung

Ver­mi­etung und Ver­pach­tung Ein­führung Frei­gren­ze, Wach­s­tum­schan­cenge­setz Es soll eine Frei­gren­ze für Ein­nah­men aus Ver­mi­etung und Ver­pach­tung geschaf­fen wer­den. Diese soll 1.000 Euro betra­gen. Sofern die Aus­gaben die mit ihnen in unmit­tel­barem wirtschaftlichen Zusam­men­hang ste­hen­den Ein­nah­men über­steigen, kön­nen die Ein­nah­men auf den Antrag ( im Rah­men der Einkom­men­steuer­erk­lärung) als steuerpflichtig behan­delt wer­den. “Quelle: WISO SSP 01/2024”