Elterngeld, Senkung Einkommensteuergrenzen

Eltern­geld, Senkung Einkom­men­steuer­gren­zen, Haushalts­fi­nanzierungs­ge­setz, Abruf-Nr. 238817 Für Paare, die ab dem 01.04.2024 Nach­wuchs bekom­men, sinkt die Einkom­mensgren­ze für den Anspruch auf Eltern­geld von 300.000 Euro auf 200.000 Euro zu ver­s­teuern­des Einkom­men im Jahr. Für Allein­erziehende sinkt sie auf 150.000 Euro. Ein Jahr später soll die Gren­ze dann bei 175.000 Euro liegen. “Quelle: WISO SSP 01/2024”