Übungsleiter: Freibetrag müsste inflationsbereinigt eigentlich bei 3.207 Euro liegen
Übungsleiter: Freibetrag müsste inflationsbereinigt eigentlich bei 3.207 Euro liegen Der Übungsleiterfreibetrag in § 3 Nr. 26 S. 1 EstG müsste im Jahr 2023 eigentlich bei 3.207 Euro liegen, damit Übungsleiter keine inflationsbedingten Verluste erleiden. Das hat ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages ergeben. Das Gutachten enthält eine umfassende Zusammenstellung der Freibeträge, Freigrenzen, Pauschalbeiträge…