Prozesskosten zur Erlangung - Steuerberatung Paderborn

Übungsleiter: Freibetrag müsste inflationsbereinigt eigentlich bei 3.207 Euro liegen

Übungsleit­er: Frei­be­trag müsste infla­tions­bere­inigt eigentlich bei 3.207 Euro liegen Der Übungsleit­er­frei­be­trag in § 3 Nr. 26 S. 1 EstG müsste im Jahr 2023 eigentlich bei 3.207 Euro liegen, damit Übungsleit­er keine infla­tions­be­d­ingten Ver­luste erlei­den. Das hat ein Gutacht­en des Wis­senschaftlichen Dien­stes des Deutschen Bun­destages ergeben. Das Gutacht­en enthält eine umfassende Zusam­men­stel­lung der Frei­be­träge, Frei­gren­zen, Pauschalbeiträge…