Verpflegungsmehraufwand

Verpfle­gungsmehraufwand Anhebung der Pauschalen § 9 Abs. 4a S. 3 Nr. 1 bis 3 EStG Wach­s­tum­schan­cenge­setz Die inländis­chen Verpfle­gungspauschalen sollen zum 01.01.2024 ange­hoben wer­den: Für jeden Kalen­dertag, an dem der Arbeit­nehmer 24 Stun­den von sein­er Woh­nung und ersten Tätigkeitsstätte abwe­send ist, sollen 32 Euro statt 28 Euro gel­ten. Für den An- oder Abreise­tag sollen es…