Strafverteidigerkosten: Wann kann man sie steuermindern geltend machen?

Mieterabfindungen sind keine Herstellungskosten

Mieter­abfind­un­gen sind keine Her­stel­lungskosten Der Aufwen­dungs­bere­ich des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG (anschaf­fungsna­he Her­stel­lungskosten) ist auf bauliche Maß­nah­men an Ein­rich­tun­gen des Gebäudes oder am Gebäude selb­st beschränkt. Aufwen­dun­gen, die durch die Instand­set­zungs- und Mod­ernisierungs­maß­nah­men lediglich (mit-)veranlasst sind, unter­fall­en nicht § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Deshalb sind Mieter­abfind­un­gen keine anschaf­fungsna­hen Her­stel­lungskosten, sondern…