Mieterabfindungen sind keine Herstellungskosten
Mieterabfindungen sind keine Herstellungskosten Der Aufwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG (anschaffungsnahe Herstellungskosten) ist auf bauliche Maßnahmen an Einrichtungen des Gebäudes oder am Gebäude selbst beschränkt. Aufwendungen, die durch die Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen lediglich (mit-)veranlasst sind, unterfallen nicht § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Deshalb sind Mieterabfindungen keine anschaffungsnahen Herstellungskosten, sondern…