Abfindung für Aufgabe eines Wohnrechts ist bei V+V sofort als Werbungskosten abziehbar

Abfind­ung für Auf­gabe eines Wohn­rechts ist bei V+V sofort als Wer­bungskosten abziehbar Wird ein Wohn­recht aufgegeben oder abgelöst und der Eigen­tümer der Immo­bilie, also der Erbe, zahlt dem Wohn­berechtigten eine Entschädi­gung für die Ablö­sung des dinglichen Wohn­rechts, stellt die Abfind­ung sofort abziehbare Wer­bungskosten bei den Einkün­ften aus Ver­mi­etung und Ver­pach­tung das, wenn der Erbe die…