Abfindung für Aufgabe eines Wohnrechts ist bei V+V sofort als Werbungskosten abziehbar
Abfindung für Aufgabe eines Wohnrechts ist bei V+V sofort als Werbungskosten abziehbar Wird ein Wohnrecht aufgegeben oder abgelöst und der Eigentümer der Immobilie, also der Erbe, zahlt dem Wohnberechtigten eine Entschädigung für die Ablösung des dinglichen Wohnrechts, stellt die Abfindung sofort abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung das, wenn der Erbe die…