Umzug zwecks Einrichtung eines Home-Office ist beruflich veranlasst

Umzug zwecks Ein­rich­tung eines Home-Office ist beru­flich ver­an­lasst Umzugskosten sind abzugs­fähig, wenn der Umzug beru­flich ver­an­lasst ist. Eine solche beru­fliche Ver­an­las­sung ist auch gegeben, wenn Sie umziehen, um sich in der neuen Woh­nung einen Home-Office-Platz einzuricht­en, und sich damit Ihre Arbeits­be­din­gun­gen wesentlich verbessern. Diese Auf­fas­sung hat SSP in der Aus­gabe 03/2022 (Seite 14) vertreten. Das…