Umzug zwecks Einrichtung eines Home-Office ist beruflich veranlasst
Umzug zwecks Einrichtung eines Home-Office ist beruflich veranlasst Umzugskosten sind abzugsfähig, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Eine solche berufliche Veranlassung ist auch gegeben, wenn Sie umziehen, um sich in der neuen Wohnung einen Home-Office-Platz einzurichten, und sich damit Ihre Arbeitsbedingungen wesentlich verbessern. Diese Auffassung hat SSP in der Ausgabe 03/2022 (Seite 14) vertreten. Das…