Gerichtskosten für Jugendliche abziehbar - Steuerberatung Paderborn

Doppelter Haushalt: BFH urteilt zur “finanziellen Beteiligung an Kosten der Lebensführung”

Dop­pel­ter Haushalt: BFH urteilt zur “finanziellen Beteili­gung an Kosten der Lebens­führung” Die steuer­liche Berück­sich­ti­gung ein­er dop­pel­ten Haushalts­führung ist bei Ledi­gen seit 2014 an das zusät­zliche Merk­mal “finanzielle Beteili­gung an den Kosten der Lebens­führung” gebun­den. Jet­zt liegt die erste BFH-Entschei­­dung zu diesem Kri­teri­um vor. Und die ist erfreulich.   Quelle: WISO SSP 06/2023