Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe: Kein Fall für § 35a EStG

Haus­notruf­sys­tem ohne Sofort-Hil­fe: Kein Fall für § 35a EStG Für ein Haus­notruf­sys­tem kann die Steuer­ermäßi­gung nach § 35a Abs. 2 EStG nicht in Anspruch genom­men wer­den, wenn es im Not­fall lediglich den Kon­takt zu ein­er 24-Stun­­den-Ser­vicezen­­trale her­stellt. Das hat der BFH klargestellt und damit eine Unter­schei­dung zu einem Notruf­sys­tem in ein­er Senioren­res­i­denz hergestellt, wo einge­gan­gene Notrufe…