Rollstuhlgerechter Umbau im Garten - Steuerberatung Paderborn

BFH: Rollstuhlgerechter Gartenumbau ist kein Fall für § 33 EStG

BFH: Roll­stuhlgerechter Gartenum­bau ist kein Fall für § 33 EStG Aufwen­dun­gen für den behin­derten­gerecht­en Umbau eines Gartens, der zum selb­st bewohn­ten Ein­fam­i­lien­haus gehört, sind keine außergewöhn­lichen Belas­tun­gen. Das hat der BFH entsch­ieden. Seine Begrün­dung: Die Aufwen­dun­gen genü­gen nicht dem “Zwangsläufigkeits”-Kriterium des § 33 EStG.   Quelle: WISO SSP 04/2023