Nutzung zu eigenen Wohnzwecken” nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG: Zählt auch die Mutter?

Nutzung zu eige­nen Wohnzweck­en” nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG: Zählt auch die Mut­ter? Bei der “Nutzung der eige­nen Wohnzweck­en”  zählen nur Kinder, nicht aber die Mut­ter. Diese Auf­fas­sung ver­tritt zumin­d­est das FG Düs­sel­dorf (Urteil vom 02.03.2023, Az. 14 K 1525/19 E, F, Abruf-Nr. 234584). Es hat deshalb einem Steuerzahler-Ehep­­aar, dessen…