Neue Verfassungsbeschwerde zu “zumutbarer Belastung”

Neue Ver­fas­sungs­beschw­erde zu “zumut­bar­er Belas­tung” Auch bei selb­st getra­ge­nen Krankheit­skosten, die bei Beamten zu bei­hil­fe­fähi­gen Aufwen­dun­gen führen, ist eine zumut­bare Belas­tung anzuset­zen. Sie sind nicht in Höhe der (quo­tal­en) steuer­freien Bei­hil­fe ungeschmälert als außergewöhn­liche Belas­tung abziehbar. Gegen diese Entschei­dung des BFH hat der unter­legene Steuerzahler Ver­fas­sungs­beschw­erde ein­gelegt.   Quelle: WISO SSP 05/2023