Pflegekosten Dritter nutzbar machen

§ 35a EStG für Pflegekosten Drit­ter nutzbar machen Immer mehr Men­schen wer­den im pri­vat­en Wohnum­feld gepflegt und betreut. Für Steuerzahler, denen Aufwen­dun­gen für die ambu­lante Pflege und Betreu­ung eines Drit­ten (z.B. eines Ange­höri­gen) erwach­sen, eröffnet § 33a Abs. 2 S. 2 Halbs. 1 EstG im begren­zten Umfang eine Steuer­ermäßi­gung. Weil aber nur “eigene Aufwen­dun­gen” steuerlich…