Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen bei Kultureinrichtugngen
BFH: Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen bei Kultureinrichtungen Bei Kultureinrichtungen, die primär der Freizeitgestaltung dienen, sind die Mitgliedsbeiträge nach § 10b abs. 1 S. 8 EStG (Einkommensteuergesetz) nicht als Sonderausgaben abzugsfähig. Das gilt auch dann, wenn die Körperschaft daneben noch einen weiteren Zweck fördert, der nicht in § 10b Abs. 1 S. 8 EStG genannt ist.…