Spürbare Verbesserungen bei den Kapitaleinkünften

Spür­bare Verbesserun­gen bei den Kap­i­taleinkün­ften durch das Jahress­teuerge­setz (JStG) 2022 Bezieher von Kap­i­taleinkün­ften kön­nen sich über Verbesserun­gen freuen. Zum 01.01.2023 ist der Spar­er-Pausch­be­­trag erhöht wor­den und der Geset­zge­ber hat rück­wirk­end ab 2022 die Ver­lustver­rech­nung verbessert. Anstelle der tat­säch­lichen Wer­bungskosten kann bei Kap­i­taleinkün­ften regelmäßig nur der in § 20 Abs. 9 EStG ver­ankerte Spar­er-Pausch­be­­trag abge­zo­gen werden.…