Spürbare Verbesserungen bei den Kapitaleinkünften
Spürbare Verbesserungen bei den Kapitaleinkünften durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2022 Bezieher von Kapitaleinkünften können sich über Verbesserungen freuen. Zum 01.01.2023 ist der Sparer-Pauschbetrag erhöht worden und der Gesetzgeber hat rückwirkend ab 2022 die Verlustverrechnung verbessert. Anstelle der tatsächlichen Werbungskosten kann bei Kapitaleinkünften regelmäßig nur der in § 20 Abs. 9 EStG verankerte Sparer-Pauschbetrag abgezogen werden.…