Steueroptimierung durch Smartphone-Verkauf für 1 Euro an den Chef: BFH akzeptiert Modell

Steuerop­ti­mierung durch Smart­phone-Verkauf für 1 Euro an den Chef: BFH akzep­tiert Mod­ell Sein (Luxus-)Smartphone an den Chef für einen Euro verkaufen? Klingt zunächst vol­lkom­men ver­rückt — und kann doch Steuern sparen. Denn jüngst hat der BFH (Bun­des­fi­nanzhof) entsprechende Kaufverträge abge­seg­net und dadurch eine inter­es­sante Gestal­tungsmöglichkeit geschaf­fen.   Quelle: WISO SSP 03/2023

Wann sind Stellplatzkosten abzugsfähig?

Wann sind Stellplatzkosten abzugs­fähig? Die Kosten eines sep­a­rat angemieteten Pkw-Stellplatzes wer­den von der Begren­zung der Unterkun­ft­skosten durch § 9 Abs. 1 s. 3 Nr. 5 S. 4 EStG nicht erfasst. Sie sind bei ein­er dop­pel­ten Haushalts­führung immer in voller Höhe abset­zbar. Das hat nach dem FG Saar­land jet­zt auch das FG Meck­­len­burg-Vor­pom­mern so gesehen. …

Pflegekosten Dritter nutzbar machen

§ 35a EStG für Pflegekosten Drit­ter nutzbar machen Immer mehr Men­schen wer­den im pri­vat­en Wohnum­feld gepflegt und betreut. Für Steuerzahler, denen Aufwen­dun­gen für die ambu­lante Pflege und Betreu­ung eines Drit­ten (z.B. eines Ange­höri­gen) erwach­sen, eröffnet § 33a Abs. 2 S. 2 Halbs. 1 EstG im begren­zten Umfang eine Steuer­ermäßi­gung. Weil aber nur “eigene Aufwen­dun­gen” steuerlich…

Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen bei Kultureinrichtugngen

BFH: Kein Abzug von Mit­glieds­beiträ­gen bei Kul­turein­rich­tun­gen Bei Kul­turein­rich­tun­gen, die primär der Freizeit­gestal­tung dienen, sind die Mit­glieds­beiträge nach § 10b abs. 1 S. 8 EStG (Einkom­men­steuerge­setz) nicht als Son­der­aus­gaben abzugs­fähig. Das gilt auch dann, wenn die Kör­per­schaft daneben noch einen weit­eren Zweck fördert, der nicht in § 10b Abs. 1 S. 8 EStG genan­nt ist.…

Spürbare Verbesserungen bei den Kapitaleinkünften

Spür­bare Verbesserun­gen bei den Kap­i­taleinkün­ften durch das Jahress­teuerge­setz (JStG) 2022 Bezieher von Kap­i­taleinkün­ften kön­nen sich über Verbesserun­gen freuen. Zum 01.01.2023 ist der Spar­er-Pausch­be­­trag erhöht wor­den und der Geset­zge­ber hat rück­wirk­end ab 2022 die Ver­lustver­rech­nung verbessert. Anstelle der tat­säch­lichen Wer­bungskosten kann bei Kap­i­taleinkün­ften regelmäßig nur der in § 20 Abs. 9 EStG ver­ankerte Spar­er-Pausch­be­­trag abge­zo­gen werden.…