Ausbildungsfreibetrag

Aus­bil­dungs­frei­be­trag Der Aus­bil­dungs­frei­be­trag wird von 924 Euro auf 1.200 Euro ange­hoben. Abgedeckt wer­den elter­liche Aufwen­dun­gen für in Beruf­saus­bil­dung befind­liche, auswär­tig unterge­brachte, volljährige Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld beste­ht. Quelle: WISO 01/2023