Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Ent­las­tungs­be­trag für Allein­erziehende Der Ent­las­tungs­be­trag wird um 252 Euro auf 4.260 Euro ange­hoben. Arbeit­ge­ber haben den erhöht­en Ent­las­tungs­be­trag für Allein­erziehende bei den Lohn- und Gehaltsabrech­nun­gen ab Jan­u­ar 2023 zu berück­sichti­gen, ggf. rück­wirk­end. Quelle: WISO 01/2023