Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers

Aufmerk­samkeit­en — Ein­schränkun­gen bei Ange­höri­gen Aufmerk­samkeit­en, die der Arbeit­ge­ber seinen Arbeit­nehmern aus per­sön­lichem Anlass schenkt, kön­nen bis zu einem Betrag von max­i­mal 60 Euro lohn­s­­teuer- und beitrags­frei bleiben. Auch ein Geschenk an die Ange­höri­gen des Mitar­beit­ers ist abgaben­frei möglich. Die Regelung zu den nicht steuer­baren Aufmerk­samkeit­en wird in den Lohn­s­teuer­richtlin­ien 2023 angepasst, indem der Begriff…