Tagesbetreuung von Kindern nicht steuerfrei - Steuerberatung Paderborn

Beiträge eines Kindes für eigene Basiskrankenversicherung

Beiträge eines Kindes für eigene Basiskranken- und geset­zliche Pflegev­er­sicherung Beiträge eines Kindes für dessen eigene Basiskranken- und Pflegev­er­sicherung kön­nen im Rah­men des Son­der­aus­gaben­abzugs als Beiträge der Per­son steuer­lich berück­sichtigt wer­den, die die Beiträge des Kindes wirtschaftlich getra­gen hat und für dieses Kind Kindegeld erhält. Die Vorschrift wird um die Angabe der erteil­ten Iden­ti­fika­tion­snum­mer des Kindes…