Sonderabschreibung Mietwohnungen

Son­der-AfA Miet­woh­nun­gen Die Son­der­ab­schrei­bung für die Her­stel­lung neuer Miet­woh­nun­gen nach § 7b EStG soll auch kün­ftig Anreize für den Bau von Miet­woh­nun­gen bieten. Daher kön­nen Woh­nun­gen, die in den Jahren 2023 bis 2026 hergestellt oder erwor­ben wer­den, unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen zusät­zlich zur lin­earen AfA mit 4x5 Prozent abgeschrieben wer­den. Die Höch­st­gren­ze für Anschaf­­fungs- oder Herstellungskosten…