Lineare Gebäude — AfA erhöht

Lin­eare Gebäude — AfA erhöht Der lin­eare AfA-Satz für neue Wohnge­bäude wird von zwei Prozent auf drei Prozent ange­hoben. § 7 abs. 4 S. 2 EStG, der es zulässt, dass die Gebäude-AfA in begrün­de­ten Aus­nah­me­fällen nach der tat­säch­lich kürz­eren Nutzungs­dauer bemessen wird, sollte ent­fall­en. Von diesem Vorhaben hat der Geset­zge­ber Abstand genom­men.   Quelle: WISO