Ausbildungsfreibetrag

Aus­bil­dungs­frei­be­trag Der Aus­bil­dungs­frei­be­trag wird von 924 Euro auf 1.200 Euro ange­hoben. Abgedeckt wer­den elter­liche Aufwen­dun­gen für in Beruf­saus­bil­dung befind­liche, auswär­tig unterge­brachte, volljährige Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld beste­ht. Quelle: WISO 01/2023

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Ent­las­tungs­be­trag für Allein­erziehende Der Ent­las­tungs­be­trag wird um 252 Euro auf 4.260 Euro ange­hoben. Arbeit­ge­ber haben den erhöht­en Ent­las­tungs­be­trag für Allein­erziehende bei den Lohn- und Gehaltsabrech­nun­gen ab Jan­u­ar 2023 zu berück­sichti­gen, ggf. rück­wirk­end. Quelle: WISO 01/2023

Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers

Aufmerk­samkeit­en — Ein­schränkun­gen bei Ange­höri­gen Aufmerk­samkeit­en, die der Arbeit­ge­ber seinen Arbeit­nehmern aus per­sön­lichem Anlass schenkt, kön­nen bis zu einem Betrag von max­i­mal 60 Euro lohn­s­­teuer- und beitrags­frei bleiben. Auch ein Geschenk an die Ange­höri­gen des Mitar­beit­ers ist abgaben­frei möglich. Die Regelung zu den nicht steuer­baren Aufmerk­samkeit­en wird in den Lohn­s­teuer­richtlin­ien 2023 angepasst, indem der Begriff…

Tagesbetreuung von Kindern nicht steuerfrei - Steuerberatung Paderborn

Beiträge eines Kindes für eigene Basiskrankenversicherung

Beiträge eines Kindes für eigene Basiskranken- und geset­zliche Pflegev­er­sicherung Beiträge eines Kindes für dessen eigene Basiskranken- und Pflegev­er­sicherung kön­nen im Rah­men des Son­der­aus­gaben­abzugs als Beiträge der Per­son steuer­lich berück­sichtigt wer­den, die die Beiträge des Kindes wirtschaftlich getra­gen hat und für dieses Kind Kindegeld erhält. Die Vorschrift wird um die Angabe der erteil­ten Iden­ti­fika­tion­snum­mer des Kindes…

Sonderabschreibung Mietwohnungen

Son­der-AfA Miet­woh­nun­gen Die Son­der­ab­schrei­bung für die Her­stel­lung neuer Miet­woh­nun­gen nach § 7b EStG soll auch kün­ftig Anreize für den Bau von Miet­woh­nun­gen bieten. Daher kön­nen Woh­nun­gen, die in den Jahren 2023 bis 2026 hergestellt oder erwor­ben wer­den, unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen zusät­zlich zur lin­earen AfA mit 4x5 Prozent abgeschrieben wer­den. Die Höch­st­gren­ze für Anschaf­­fungs- oder Herstellungskosten…

Lineare Gebäude — AfA erhöht

Lin­eare Gebäude — AfA erhöht Der lin­eare AfA-Satz für neue Wohnge­bäude wird von zwei Prozent auf drei Prozent ange­hoben. § 7 abs. 4 S. 2 EStG, der es zulässt, dass die Gebäude-AfA in begrün­de­ten Aus­nah­me­fällen nach der tat­säch­lich kürz­eren Nutzungs­dauer bemessen wird, sollte ent­fall­en. Von diesem Vorhaben hat der Geset­zge­ber Abstand genom­men.   Quelle: WISO