Häusliches Arbeitszimmer
Häusliches Arbeitszimmer Um das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen, dürfen Steuerzahler anstelle der tatsächlichen Aufwendungen pauschal einen Beitrag von 1.260 Euro als Jahrespauschale abziehen. Quelle: WISO SSP 01/2023