Pauschalierung - neue Verdienstgrenzen

Inflationsausgleichsprämie

Infla­tion­saus­gle­ich­sprämie Seit dem 26.10.2022 kön­nen Arbeit­ge­ber ihren Beschäftigten steuer- und sozial­ab­gaben­frei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Es han­delt sich um eine frei­willige Leis­tung der Arbeit­ge­ber (zusät­zlich zum Arbeit­slohn). Eck­punk­te der Regelung sind unter anderem: Der Begün­s­ti­gungszeitraum ist zeitlich befris­tet — vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024. In diesem Zeitraum sind Zahlun­gen der Arbeit­ge­ber bis…