Inflationsausgleichsprämie
Inflationsausgleichsprämie Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und sozialabgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber (zusätzlich zum Arbeitslohn). Eckpunkte der Regelung sind unter anderem: Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet — vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024. In diesem Zeitraum sind Zahlungen der Arbeitgeber bis…