Corona-Pflegebonus — Klarstellung Berücksichtigungszeitraum

Coro­na-Pflege­bonus — Klarstel­lung Berück­sich­ti­gungszeitraum Unter die Steuer­be­freiung des § 3 Nr. 11 b EStG fall­en auch Leis­tun­gen des Arbeit­ge­bers an den Arbeit­nehmer nach § 150c SGB XI. Die Pflegeein­rich­tun­gen sollen diese Leis­tun­gen für die Zeit von Okto­ber 2022 bis April 2023 auszahlen. Um die Steuer­be­freiung auch auf die für den Monat April 2023 im Mai…