Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

Steuer­be­freiung für Pho­to­voltaikan­la­gen Es wird eine Ertragss­teuer­be­freiung für Ein­nah­men aus dem Betrieb von Pho­to­voltaikan­la­gen bis zu ein­er Brut­­to-Nennleis­­tung von 30 kW auf Ein­fam­i­lien­häuser und Gewer­beim­mo­bilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewer­beein­heit bei übri­gen Gebäu­den (z.B. Mehrfam­i­lien­häuser, gemis­cht genutzte Grund­stücke) einge­führt. Quelle: WISO SSP 01/2023

Werkzeuggeld — Klarstellung

Werkzeuggeld — Klarstel­lung Zur Klarstel­lung wird die Aufzäh­lung der Gegen­stände, die nicht als Werkzeug im Sinne des § 3 Nr. 30 EStG gel­ten, um die Telekom­mu­nika­tion­s­geräte sowie die Zube­hörteile für Daten­ver­ar­beitungs- und Telekom­mu­nika­tion­s­geräte erweit­ert. Quelle: WISO SSP 01/2023

Pauschalierung - neue Verdienstgrenzen

Inflationsausgleichsprämie

Infla­tion­saus­gle­ich­sprämie Seit dem 26.10.2022 kön­nen Arbeit­ge­ber ihren Beschäftigten steuer- und sozial­ab­gaben­frei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Es han­delt sich um eine frei­willige Leis­tung der Arbeit­ge­ber (zusät­zlich zum Arbeit­slohn). Eck­punk­te der Regelung sind unter anderem: Der Begün­s­ti­gungszeitraum ist zeitlich befris­tet — vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024. In diesem Zeitraum sind Zahlun­gen der Arbeit­ge­ber bis…

Corona-Pflegebonus — Klarstellung Berücksichtigungszeitraum

Coro­na-Pflege­bonus — Klarstel­lung Berück­sich­ti­gungszeitraum Unter die Steuer­be­freiung des § 3 Nr. 11 b EStG fall­en auch Leis­tun­gen des Arbeit­ge­bers an den Arbeit­nehmer nach § 150c SGB XI. Die Pflegeein­rich­tun­gen sollen diese Leis­tun­gen für die Zeit von Okto­ber 2022 bis April 2023 auszahlen. Um die Steuer­be­freiung auch auf die für den Monat April 2023 im Mai…