Kindergeld: Bewerbung als Notfallsanitäter gilt als Ausbildungsplatz suchendes Kind

Kindergeld: Bewer­bung als Not­fall­san­itäter gilt als Aus­bil­dungsplatz suchen­des Kind Hat ein Kind eine drei­monatige Aus­bil­dung zum Ret­tungssan­itäter abgeschlossen und bewirbt es sich anschließend für eine Aus­bil­dung zum Not­fall­san­itäter, ist es als “Aus­bil­dungsplatz suchen­des Kind” zu werten. Die Eltern haben für den Zeitraum der Bewer­bungsphase ‑auch ein­er uner­­fol­­gre­ichen- Anspruch auf Kindergeld. Das hat das FG Münster…